Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 des Bundesmeldegesetzes
Allgemeine Informationen
Jede Person kann über eine andere Person (nicht über sich selber), sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:
1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail
Ein Formular für die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt auf dem Postweg oder per E-Mail unter melderegisterauskunft[at]recklinghausen.de eingereicht werden.
Für die einfache Melderegisterauskunft ist Vorkasse in Höhe von 11 Euro auf folgendes Konto zu leisten:
IBAN-Kto.-Nr.: DE83 4265 0150 0000 0010 81 (Konto-Nr. 1081), BIC-Code: WELADED1REK (BLZ 426 501 50), Sparkasse Vest Recklinghausen mit dem Verwendungszweck: EMA/Name und Vorname der zu suchenden Person.
2. Antrag über das Online-Serviceportal
Der Antrag für die einfache Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.
Für die einfache Melderegisterauskunft ist Vorkasse in Höhe von 11 Euro auf folgendes Konto zu leisten:
IBAN-Kto.-Nr.: DE83 4265 0150 0000 0010 81 (Konto-Nr. 1081), BIC-Code: WELADED1REK (BLZ 426 501 50), Sparkasse Vest Recklinghausen mit dem Verwendungszweck: EMA/Name und Vorname der zu suchenden Person.
3. Bürgerauskunft EMRA
Für die einfache Melderegisterauskunft existiert zudem ein Online-Verfahren, bei der die Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden erteilt wird. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und durch eine geringere Gebühr (6 Euro) kostengünstiger als die übrigen Anfragemöglichkeiten. Beim Online-Verfahren ist eine Bezahlung per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich. Das Online-Verfahren erreichen Sie hier.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bitte verwechseln Sie die erweiterte Melderegisterauskunft nicht mit der erweiterten Meldebescheinigung, die Sie u.a. für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigen.
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person (nicht über sich selber) ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Die erweiterte Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter melderegisterauskunft[at]recklinghausen.de beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer erweiterten Melderegisterauskunft eine Anfrage über das o.g. Online-Serviceportal und die Bürgerauskunft EMRA nicht möglich ist.
Für die erweiterte Melderegisterauskunft ist Vorkasse in Höhe von 15 Euro auf folgendes Konto zu leisten:
IBAN-Kto.-Nr.: DE83 4265 01500 0000 0108 1 (Konto-Nr. 1081), BIC-Code: WELADED1REK (BLZ 426 501 50), Sparkasse Vest Recklinghausen mit dem Verwendungszweck: EMA/Name und Vorname der zu suchenden Person.
Weitere Informationen finden Sie hier
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