Hundean- und abmeldung inklusive Hundesteuer
Hundesteuer - Erhebung
Steuergegenstand ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu nicht gewerblichen Zwecken. Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden.
Andererseits hat die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem sie/er aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
An- und Abmeldung sind gebührenfrei. Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird = 108 Euro
- zwei Hunde gehalten werden = 124 Euro je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden = 140 Euro je Hund.
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Ggfs. Euthanasiebescheinigung des Tierarztes
Dienstleister
Ansprechpartner/innen
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Frau Christiane Band
Telefon 02361/50-1459
Stadthaus E, Raum 0.02
Meldepflichtige Hunde
Daneben erhalten Sie im Ordnungsamt auch die erforderlichen Formulare zur Erfassung meldepflichtiger Hunde, den Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten von Hunden oder auch den Antrag zur Befreiung von einer Maulkorb- und Leinenpflicht.
Kosten
gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW
Dienstleister
Ansprechpartner/innen
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Frau Maureen Kraft
Telefon 02361/50-1636
Stadthaus A, Raum 1.50 -
Frau Nina Schmidt
Telefon 02361/50-1648
Stadthaus A, Raum 1.50
Info-Blätter
Hinweis
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