Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
Für Grundstücke, bei denen aufgrund von Luftbildauswertungen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Bombenblindgänger oder andere Kampfmittel im Boden befinden, muss zwingend vor Baubeginn ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung gestellt werden.
Die Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind zunächst gebührenfrei. Kosten können jedoch bei konkreten Verdachtspunkten und erschwerten Umständen bei der Suche oder Bergung entstehen. Die bodenvorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Arbeiten bei einer Überprüfung sind auf eigene Kosten durchzuführen.
Für die Bearbeitung der Anträge rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen.
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