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Leistungen
Abholung Dokumente
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Abholung von bereits bestellten Reisepässen und Personalausweisen. Bitte bringen Sie zur Abholung die bisherigen Dokumente und ggfls. eine Vollmacht mit.

Aushändigung Reisepass

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Abholung ohne Vollmacht durch einen Elternteil möglich.

Aushändigung Personalausweis

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Vollmacht Abholung Personalausweis

Vollmacht Abholung Reisepass

Dauer 5 Min.
An-, Ab- oder Ummeldung
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Anmeldung

Wenn Sie nach Recklinghausen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.

Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten. 

Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. 

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

  • Das Anmeldeformular (siehe unten)
  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
  • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden.

Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden.

Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht

Weiterführende Informationen, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Anmeldung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

 

Abmeldung

Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig, wenn

  • man ins Ausland verzieht oder
  • aus seiner Wohnung auszieht und kein fester Wohnsitz mehr besteht oder
  • einen Nebenwohnsitz aufgibt und keinen neuen Nebenwohnsitz begründet (nur am Hauptwohnsitz möglich).

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine Abmeldung ist auch frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt dann zum Datum das Auszugs.

Die meldepflichtige Person soll die Abmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der abzumeldenden Personen.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Abmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

  • Das Abmeldeformular (siehe unten).
  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der abzumeldenden Personen.
  • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Zudem kann die meldepflichtige Person das Abmeldeformular auch übersenden.

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich nur innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über den Umzug zu informieren.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Abmeldeformular und Vollmacht

Weiterführende Informationen, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Abmeldung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

 

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Recklinghausen umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.

Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten. 

Die meldepflichtige Person soll die Ummeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. 

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der umzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Ummeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

  • Das Ummeldeformular (siehe unten)
  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der umzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
  • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Eine schriftliche Ummeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden.

Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden.

Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Ummeldeformular und Vollmacht

Weiterführende Informationen, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Ummeldung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 15 Min.
Beglaubigung
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Beglaubigung eines Dokumentes

Grundsätzlich können Kopien von Dokumenten in deutscher Sprache amtlich beglaubigt werden. Das Dokument muss dabei entweder von einer Behörde ausgestellt sein, oder die Kopie wird zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde benötigt (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der Übersetzung beglaubigt werden.

Ausgeschlossen ist die Beglaubigung von

  • privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (zuständig ist ein Notar) 
  • deutschen Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt)
  • ausländischen Personenstandsurkunden
  • Auszügen aus gerichtlichen oder öffentlichen Registern wie Vereins- oder Handelsregistern (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat)
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (zuständig ist ein Notar)  
  • Gerichtsurteilen (zuständig ist das Gericht, das das Original ausgestellt hat)
  • Eidesstattlichen Versicherungen
  • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten,  Zulassungsbescheinigungen/Fahrzeugbriefe/-scheine, Führerscheine (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat).

 

Beglaubigung einer Unterschrift

Sie erhalten im Bürgerbüro auch Beglaubigungen zur Bestätigung einer Unterschrift. Das ist jedoch nur möglich, wenn in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters der Stadt unterschrieben wird und das Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes) benötigt wird, oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Unterschriften ohne zugehörigen Text sowie Unterschriften, die der sogenannten "Öffentlichen Beglaubigung" nach § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen, können nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen müssen Sie sich möglicherweise an einen Notar wenden.

 

Kosten

Beglaubigung eines Dokumentes: 4 Euro pro Dokument
Beglaubigung einer Unterschrift: 2 Euro

 

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, bei Beglaubigung eines Dokumentes das Originaldokument und eine Kopie, bei Beglaubigung einer Unterschrift das zu unterschreibende Dokument, ggfls. Vollmacht

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Beglaubigungen" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 20 Min.
Fischereischein
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Fischereischein
Nach bestandener Fischereiprüfung erfolgt die Ausstellung des Fischereischeines; dieser wird nur für Recklinghäuser Bürger*innen ausgestellt. Der Fischereischein kann für ein bzw. fünf Jahre ausgestellt werden. Die Verlängerung der Gültigkeit der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. eines Jahres. Sie wird erst ab 1.12. eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre verlängert. Der Verlängerungsantrag, nicht jedoch die Erstausstellung, kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

 

Jugendfischereischein
Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt. Die Verlängerung der Gültigkeit des Jugendfischereischeins erfolgt immer bis zum 31.12. eines Jahres. Sie wird erst ab 1.12. eines Jahres für das Folgejahr verlängert. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Bei der Erstbeantragung des Jugendfischereischeins ist die Vorsprache des Jugendlichen und eines Elternteils erforderlich. Eine Verlängerung kann allein durch einen Elternteil erfolgen.

 

Kosten

Jugendfischereischein: 8 Euro
Fischereischein (1 Jahr): 16 Euro
Fischereischein (5 Jahre): 48 Euro
Ersatzfischereischein bei Verlust: 5 Euro

 

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, aktuelles Lichtbild (bei Nutzung des Fotoautomaten im Stadthaus halten Sie bitte 8 Euro passend bereit), Nachweis der Fischereiprüfung, ggfls. Vollmacht

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Fischereinschein" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 15 Min.
Führerscheinangelegenheiten
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Neuantrag
In der Regel stellt Ihre Fahrschule den Antrag auf einen Führerschein in Ihrem Auftrag. Sie können den Antrag aber auch selbst im Bürgerbüro stellen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, den Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl zu stellen. Alle Informationen und Kontaktdaten des Straßenverkehrsamts finden Sie hier.

Zusätzlich zum Neuantrag können Sie im Bürgerbüro zahlreiche weitere Führerscheinangelegenheiten (z.B. Führerscheinumtausch, Internationaler Führerschein, etc.) erledigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch oder schriftlich beim Bürgerbüro.

 

Freiwillige Führerscheinabgabe
Sie haben die Möglichkeit, im Bürgerbüro den endgültigen Verzicht auf Ihre Fahrerlaubnis zu erklären. Im Gegenzug erhalten Sie ein Busticket (Ticket 2000, Preisstufe A1, Tarifgebiet 17 Recklinghausen/Herten) für drei aufeinanderfolgende Monate. Wird direkt im Anschluss an den dreimonatigen Testzeitraum ein 12-monatiges Ticketabonnement bei der Vestischen abgeschlossen, werden die letzten drei Monate im ersten Vertragsjahr nicht berechnet.

 

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, Antragsunterlagen der Fahrschule, Führerschein

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Führerschein" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 15 Min.
Führungszeugnis
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Führungszeugnis

Bürger*innen, die nachweisen müssen, dass sie nicht vorbestraft sind, benötigen ein Führungszeugnis.

Es gibt drei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis: Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigen, zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem privaten Arbeitgeber, müssen Sie ein Privatführungszeugnis beantragen.
     
  • Erweitertes Führungszeugnis: Bestimmte Stellen (z.B. Arbeitgeber oder Vereine) können auch die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses für Personen verlangen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden. Hier müssen Sie bei der Beantragung eine schriftliche Aufforderung von der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
     
  • Behördenführungszeugnis: Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis. Dafür wird die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen benötigt.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich (die Vorsprache einer bevollmächtigten Person ist nicht möglich) bei der Meldebehörde zu beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Zudem besteht  die Möglichkeit, das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz in Bonn.

 

Kosten
13 Euro, bzw. kostenlos bei Nachweis von Sozialleistungen oder wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird

 

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über das Erweiterte Führungszeugnis, über Sozialleistungen oder über ein Ehrenamt

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Führungszeugnis" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 5 Min.
Fundsachen
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Fundsachen

Das Fundbüro nimmt nur die in Recklinghausen gefundenen Sachen in Verwahrung. Diese werden für mindestens sechs Monate aufbewahrt. Wenn die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist vom Eigentümer abgeholt wird, kann der Finder gegen Zahlung einer Verwahrungsgebühr (Höhe abhängig vom Wert des Fundgegenstandes) das Eigentum an der Fundsache erwerben. Wird auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Fundsache verzichtet, geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Recklinghausen über. Meldet der Eigentümer sich innerhalb der Verwahrungsfrist, kann der Finder gegenüber dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen
 

Verlustbescheinigung

Für die Vorlage bei z.B. Versicherungen kann im Bürgerbüro eine Verlustbescheinigung über eine verlorene Sache beantragt werden.

 

Kosten
Verlustbescheinigung: 5 Euro
Verwahrungsgebühr: abhängig vom Wert des Fundgegenstandes

 

Erforderliche Unterlagen
Finder: Personalausweis oder Reisepass, Fundgegenstand

Eigentümer: Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache, Nachweise über die Fundsache (z.B. Kopie, Foto, Rechnung)

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Fundsache" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 10 Min.
Kraftfahrzeugschein-Änderung
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Kraftfahrzeugschein-Änderung

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder aus einer Stadt im Kreisgebiet nach Recklinghausen ziehen, ist eine Änderung in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Das können Sie beim Bürgerbüro vornehmen lassen. Hier wird Ihre neue Anschrift auf dem bisherigen Fahrzeugschein bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und das Straßenverkehrsamt über die Änderung in Kenntnis gesetzt.

Falls Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt haben möchten (Fahrzeugscheine werden nicht mehr ausgestellt), wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Marl. Alle Informationen und Kontaktdaten des Straßenverkehrsamts finden Sie hier.

 

Kosten
10,80 Euro

 

Erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis oder Reisepass

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Kraftfahrzeugschein-Änderung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 10 Min.
Lebensbescheinigungen
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Dauer 10 Min.
Personalausweis / eID-Karte beantragen
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Personalausweis

Alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ausweispflichtig. Von der Ausweispflicht sind unter anderem Personen befreit, die einen gültigen Reisepass besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden.

Sie erhalten bei der Beantragung eines Personalausweises die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat mit der Online-Ausweisfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. (Hinweis: Die Online-Ausweisfunktion ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres aktiviert).

Weitere Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie hier.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

 

Antragstellung
Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen sind ein amtliches Ausweisdokument (z.B. bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wenn es sich um die erste Beantragung handelt und kein amtliches Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.

Bei Erstbeantragung und bei Beantragung für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.

 

Vorläufiger Personalausweis
Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate und wird dem Benutzungszweck angepasst.

 

Bearbeitungsstatus
Der Personalausweis wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes, liegt der Personalausweis auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit. (Hinweis: Den PIN-Brief erhält nur, wer bei Antragstellung älter als 15 Jahre und neun Monate ist).

Alternativ kann der Bearbeitungsstatus online abgerufen werden. Bei der Beantragung des Personalausweises haben Sie vom Bürgerbüro eine Mitteilung über die vergebene Seriennummer Ihres Dokumentes erhalten. Mit dieser Nummer können Sie unter dem nachfolgenden Link überprüfen, ob der Personalausweis bereits beim Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.

Tippen Sie die Seriennummer ohne Leerzeichen hier in das dafür vorgesehene Feld ein.

 

Aushändigung
Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.

 

Kosten
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37 Euro
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro

 

Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument (z.B. bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein), aktuelles biometrisches Lichtbild, ggfls. Geburtsurkunde, Einverständniserklärung mit Ausweisdokument, Nachweis alleiniges Sorgerecht

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Personalausweis" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

 

eID-Karte

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können sich Unionsbürger*innen online ausweisen.

Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. 

Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Deutsche Staatsangehörige können die eID-Karte nicht beantragen.

Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie hier.

Antragstellung

Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen ist ein gültiges Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)) .

Die eID-Karte wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes liegt die eID-Karte auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit. 

Aushändigung

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Kosten

37 Euro

Erforderliche Unterlage

Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis))

Dauer 15 Min.
Reisepass beantragen
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Reisepass

Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. 

Sie erhalten bei der Beantragung eines Reisepasses einen elektronischen Reisepass mit integriertem Chip. Der Chip enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild (bei Nutzung des Fotoautomaten im Stadthaus halten Sie bitte 8 Euro passend bereit). Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Eine Wahlmöglichkeit, ob der Reisepass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht. Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Reisepasses nicht mehr funktionieren, behält das Dokument weiterhin seine Gültigkeit.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

 

Antragstellung
Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen sind ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bei Minderjährigen ohne amtliches Ausweisdokument, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.

Bei Beantragung für Minderjährige bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.

 

Kosten
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70 Euro; Expresspass 102 Euro
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro; Expresspass 69,50 Euro

 

Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein), aktuelles biometrisches Lichtbild, ggfls. Geburtsurkunde, Einverständniserklärung mit Ausweisdokument, Nachweis alleiniges Sorgerecht

 

Weiterführende Informationen, Kosten, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Reisepass" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 15 Min.
Schwerbehindertenangelegenheiten
i
Dauer 10 Min.
Zuzug aus dem Ausland
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Anmeldung

Wenn Sie nach Recklinghausen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.

Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.

Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. 

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

  • Das Anmeldeformular (siehe unten)
  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
  • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden.

Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden.

Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht

Weiterführende Informationen, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Anmeldung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen

Dauer 20 Min.

Herzlich willkommen bei der Online-Terminvergabe der Stadt Recklinghausen!

Termine können lediglich für Samstage in der Zeit von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr gebucht werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, viele Angelegenheiten Online zu erledigen. https://serviceportal.recklinghausen.de/

 

remainTime
15:00