Stundung
Sie befinden sich auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen und wollen einen Stundungs- bzw. Ratenzahlungsantrag stellen.
Hierfür werden Sie mittels eines digitalen Antragsvordrucks zu einigen notwendigen Angaben aufgefordert. Sie werden u. a. zur Forderung befragt (Angabe der Forderung, Höhe der Forderung, Kassenzeichen, etc.). Des Weiteren müssen Sie Angaben zur Ihrer eigenen Person und den mit Ihnen lebenden Haushaltsmitgliedern machen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis, etc.). Dies beinhaltet auch etwaige Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation.
Auch könnte es sein, dass Sie nicht für sich selbst um eine Stundung/Ratenzahlung bitten, sondern im Auftrag für einen anderen handeln. In solchen Fällen müssen Sie dies angeben und die Bevollmächtigung nachweisen.
Wenn der Zahlungspflichtige eine juristische Person bzw. eine Personenvereinigung also z. B. ein Verein, eine GmbH oder eine OHG sein sollte, sind neben der Bevollmächtigung in der Regel die Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch eine BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) oder Bilanz nachzuweisen.
Für einzureichende Unterlagen sind im digitalen Vordruck Eingabefelder vorgesehen, mit denen Sie diese digital hochladen können.
Zwingend notwendige Eingabefelder sind entsprechend kenntlich gemacht.